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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Postanschrift:
Etiketten & Druckfolien GmbH 
Im Hoßacker 3 
69168 Wiesloch 

 

Tel.: 06222-4254 

Fax: 06222-2856 

E-Mail: info@etiketten-druckfolien.de 

  

a) Allgemeines  

Für die Lieferung unserer Erzeugnisse sind ausschließlich die nachstehenden Lieferungs- 

und Zahlungsbedingungen maßgebend. Etwaige abweichende Einkaufsbedingungen des 

Käufers sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt 

werden. Mündliche Abreden sind beiderseits nur verpflichtend, wenn sie schriftlich bestätigt 

werden. 

 

b) Angebot und Auftrag  

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Nachträgliche Preisänderungen bleiben vorbehalten. 

2. Aufträge an uns bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, bei vorrätigen und sofort 

lieferbaren Artikeln ist die Rechnung gleichzeitig Auftragsbestätigung. 

 

c) Lieferumfang  

1. Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % der bestätigten Menge sind zulässig. 

2. Geringe übliche Abweichungen in Größe, Farbe, Gummierung, Qualität und der sonstigen 

Ausführungen bilden keinen Grund für Beanstandungen seitens des Käufers. 

 

d) Lieferzeit und Versand  

1. Wir sind bemüht, die vereinbarten Liefertermine, die frühestens mit der Erteilung der 

letzten Ausführungsvorschriften beginnen, einzuhalten, übernehmen jedoch dafür keine 

Haftung. Stattdessen hat der Auftraggeber das Recht, wenn wir schriftlich zugesagte 

Termine überschreiten, an uns schriftlich eine Nachfrist von mindestens 45 Tagen zu setzen 

und bei Nichteinhaltung dieser Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die 

Verzögerung auf Produktionsausfällen, die wir oder unsere Lieferanten durch höhere Gewalt, 

Krieg, Streik, Aussperrung, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen, Arbeitskräften, Kohle, Öl, Strom 

usw. erleiden, so sind beide Vertragsteile zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der 

Liefertermin infolge solcher oder ähnlicher Ereignisse um mehr als 60 Tage überschritten 

wird. 

2. Teillieferungen sind zulässig. 

3. Aufträge, deren Auslieferung auf Abruf des Käufers erfolgen soll (Abschlußaufträge), 

können nur in besonderen Fällen angenommen werden. Wenn nicht anders vereinbart, muss 

die gesamte Auftragsware spätestens 6 Monate nach Vertragsabschluss abgenommen sein. 

Wir sind berechtigt, nach Ablauf dieser Frist unter vorheriger Ankündigung den bei uns noch 

lagernden Gesamt- oder Restbestand an Auftragsware auszuliefern. Wird die Frist von 6 

Monaten oder eine andere vereinbarte Abnahmefrist überschritten, so sind wir unbeschadet
unserer sonstigen Rechte berechtigt, die für die Lagerung entstehenden Kosten zu berechnen. 

4. Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers und soweit keine 

Versandvorschriften gegeben sind, nach bestem Ermessen ohne Gewähr für den billigsten 

oder schnellsten Weg. Wünscht der Besteller eine beschleunigte Versandart (Express, 

Postschnellpaket), so gehen die Kosten zu seinen Lasten. 

 

e) Gefahrenübergang  

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der 

Auftragsware geht auf den Käufer über, sobald die Ware ihm oder einem Frachtführer 

übergeben wurde, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Betriebsgrundstücks. 

2. Befindet sich der Käufer im Verzug der Warenabnahme oder hat er die Abschlussaufträge 

nicht fristgemäß abgenommen, so geht die Gefahr auf ihn über, soweit nicht der Schaden 

durch unsere Versicherung gedeckt ist. 

 

f) Preise und Zahlung  

1. Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht anders bestimmt, rein netto ohne Abzug zzgl. 

Kosten für Verpackung. 

2. Die Zahlung ist 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen 

gewähren wir 2 % Skonto aus dem Warenpreis. 

3. Wir sind berechtigt, gegen Nachnahme zu liefern. 

4. Bei Zahlung nach Fälligkeit berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem 

jeweiligen Bundesbankdiskont, mindestens aber in Höhe des uns entstandenen Schadens. 

 

g) Eigentumsvorbehalt 

1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Warenlieferungen und unserer sonstigen 

Forderungen, bei Schecks und Wechseln bis zu deren Einlösung, bleiben die gelieferten 

Waren unser Eigentum. Der Käufer darf sie weder verpfänden noch zur Sicherheit 

übereignen. Von Pfändungen durch Dritte und beschlagnahmen muss er uns unverzüglich 

benachrichtigen. 

2. Zurückgenommene Ware wird mit dem Wert zugeschrieben, zu dem wir sie wieder 

veräußern können. 

3. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte 

Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits 

jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. 

 

h) Gewährleistung 

1. Die angelieferte Ware ist, wenn sie nicht mehr unwesentliche Mängel aufweist, vom 

Besteller abzunehmen, Kisten und Pakete vor Übernahme zur Feststellung etwaiger 

Beschädigung und Beraubung zu prüfen. Beschädigte Sendungen sind dem Beförderer erst 

nach schriftlicher Anerkenntnis des Schadens abzunehmen. Mängelrügen müssen 

spätestens innerhalb 1 Woche nach Empfang der Ware schriftlich bei uns eingehen. 

2. Für die Eignung unserer Erzeugnisse, für den vom Käufer vorgesehenen 

Verwendungszweck, übernehmen wir keine Garantie. Dies gilt insbesondere auch für unsere 

selbstklebenden Erzeugnisse, da bei Ihnen die Reaktion der Haftgummierung oder 

Lackierung auf bestimmte Materialien (z.B. Kunststoffe, Feinleder, Textilien, usw.) nicht 

vorausgesehen werden kann. Es ist daher erforderlich, dass der Käufer eigene 

Klebeversuche auf dem Originalmaterial durchführt. Wir lehnen jede Haftung für 

irgendwelche Schäden oder Nachteile ab. 

3. Bei berechtigten Beanstandungen - bei Gütemängeln nur nach Rückgabe der fehlerhaften 

Stücke - wird nach unserem Ermessen Ersatz geleistet oder der Gegenwert gutgeschrieben. 

Mängel eines Teiles berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Über 

Ersatz oder Gutschriften der beanstandeten Waren hinausgehende Ansprüche sind 

ausgeschlossen. 

 

i) Haftungsausschluss  

Bei verspäteter oder mangelhafter Lieferung, bei Schlechterfüllung in sonstigen Fällen im 

Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung sind wir und unsere Arbeitnehmer zum Ersatz 

eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, einerlei aus welchem Rechtsgrund nicht 

verpflichtet, es sei denn, dass der Ausschluss der Haftung gesetzlich unzulässig ist. 

 

j) Entwürfe und Werkzeuge  

1. Alle Rechte an eigenen Skizzen, Entwürfen, Reinzeichnungen, Originalen, Filmen, Druck-, 

Stanz- und Prägewerkzeugen usw. in jedem Verfahren und zu jedem Zweck verbleiben uns 

wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Unsere Entwürfe dürfen 

nicht vervielfältigt, abgezeichnet, nachgeahmt oder dritten Personen zugänglich gemacht 

werden. Unser Eigentum uns unsere Rechte bleiben uns auch nach Bezahlung. 

2. Werden uns Vorlagen und Ideen zur Verfügung gestellt, so beziehen sich unsere Rechte 

nur auf den Teil des Entwurfs, der von uns gestaltet wurde. 

3. Kommt der Auftrag nicht zustande, so werden die Entwürfe berechnet. Umfangreiche 

Entwurfsarbeiten oder Neugestaltung von Warenzeichen, Fabrikmarken usw. werden 

gesondert berechnet, auch wenn ein Lieferauftrag zustande kommt. 

4. Bei Skizzen, Entwürfen, Reinzeichnungen, Originalen, Filmen oder sonstigen Vorlagen, 

die vom Besteller geliefert werden, lehnen wir eine Untersuchung darüber, ob unsere 

angefertigten Entwürfe gegen etwa bestehende geschützte Rechte (Urheberrecht, 

Warenzeichen usw.) verstoßen, ab und übernehmen deshalb auch keine Verantwortung. 

5. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch vorgelegt. Ergeben sich 

Satzkorrekturen durch nachträgliche im Manuskript nicht vorgesehene Änderungen, so 

werden sie nach der verwendeten Zeit berechnet. Für Druckfehler, die vom Auftraggeber in 

der Korrektur übersehen wurden, sind wir nicht haftbar. 

6. Bei Präge-, Stanz- und Druckausführungen sind Änderungen am Werkzeug nur im 

begrenzten Umfang möglich. Diese werden gesondert berechnet. 

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand  

1. Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten 

einschl. Wechsel- und Urkundenprozesse ist Wiesloch. 

2. Sollte eine dieser Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder von einem Gericht für 

rechtsunwirksam erklärt werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen 

dadurch nicht berührt. 

Etiketten & Druckfolien GmbH, Mai 2018