Service
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Postanschrift:
Etiketten & Druckfolien GmbH
Im Hoßacker 3
69168 Wiesloch
Tel.: 06222-4254
Fax: 06222-2856
E-Mail: info@etiketten-druckfolien.de
a) Allgemeines
Für die Lieferung unserer Erzeugnisse sind ausschließlich die nachstehenden Lieferungs-
und Zahlungsbedingungen maßgebend. Etwaige abweichende Einkaufsbedingungen des
Käufers sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt
werden. Mündliche Abreden sind beiderseits nur verpflichtend, wenn sie schriftlich bestätigt
werden.
b) Angebot und Auftrag
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Nachträgliche Preisänderungen bleiben vorbehalten.
2. Aufträge an uns bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, bei vorrätigen und sofort
lieferbaren Artikeln ist die Rechnung gleichzeitig Auftragsbestätigung.
c) Lieferumfang
1. Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % der bestätigten Menge sind zulässig.
2. Geringe übliche Abweichungen in Größe, Farbe, Gummierung, Qualität und der sonstigen
Ausführungen bilden keinen Grund für Beanstandungen seitens des Käufers.
d) Lieferzeit und Versand
1. Wir sind bemüht, die vereinbarten Liefertermine, die frühestens mit der Erteilung der
letzten Ausführungsvorschriften beginnen, einzuhalten, übernehmen jedoch dafür keine
Haftung. Stattdessen hat der Auftraggeber das Recht, wenn wir schriftlich zugesagte
Termine überschreiten, an uns schriftlich eine Nachfrist von mindestens 45 Tagen zu setzen
und bei Nichteinhaltung dieser Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die
Verzögerung auf Produktionsausfällen, die wir oder unsere Lieferanten durch höhere Gewalt,
Krieg, Streik, Aussperrung, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen, Arbeitskräften, Kohle, Öl, Strom
usw. erleiden, so sind beide Vertragsteile zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der
Liefertermin infolge solcher oder ähnlicher Ereignisse um mehr als 60 Tage überschritten
wird.
2. Teillieferungen sind zulässig.
3. Aufträge, deren Auslieferung auf Abruf des Käufers erfolgen soll (Abschlußaufträge),
können nur in besonderen Fällen angenommen werden. Wenn nicht anders vereinbart, muss
die gesamte Auftragsware spätestens 6 Monate nach Vertragsabschluss abgenommen sein.
Wir sind berechtigt, nach Ablauf dieser Frist unter vorheriger Ankündigung den bei uns noch
lagernden Gesamt- oder Restbestand an Auftragsware auszuliefern. Wird die Frist von 6
Monaten oder eine andere vereinbarte Abnahmefrist überschritten, so sind wir unbeschadet
unserer sonstigen Rechte berechtigt, die für die Lagerung entstehenden Kosten zu berechnen.
4. Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers und soweit keine
Versandvorschriften gegeben sind, nach bestem Ermessen ohne Gewähr für den billigsten
oder schnellsten Weg. Wünscht der Besteller eine beschleunigte Versandart (Express,
Postschnellpaket), so gehen die Kosten zu seinen Lasten.
e) Gefahrenübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der
Auftragsware geht auf den Käufer über, sobald die Ware ihm oder einem Frachtführer
übergeben wurde, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Betriebsgrundstücks.
2. Befindet sich der Käufer im Verzug der Warenabnahme oder hat er die Abschlussaufträge
nicht fristgemäß abgenommen, so geht die Gefahr auf ihn über, soweit nicht der Schaden
durch unsere Versicherung gedeckt ist.
f) Preise und Zahlung
1. Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht anders bestimmt, rein netto ohne Abzug zzgl.
Kosten für Verpackung.
2. Die Zahlung ist 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen
gewähren wir 2 % Skonto aus dem Warenpreis.
3. Wir sind berechtigt, gegen Nachnahme zu liefern.
4. Bei Zahlung nach Fälligkeit berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem
jeweiligen Bundesbankdiskont, mindestens aber in Höhe des uns entstandenen Schadens.
g) Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Warenlieferungen und unserer sonstigen
Forderungen, bei Schecks und Wechseln bis zu deren Einlösung, bleiben die gelieferten
Waren unser Eigentum. Der Käufer darf sie weder verpfänden noch zur Sicherheit
übereignen. Von Pfändungen durch Dritte und beschlagnahmen muss er uns unverzüglich
benachrichtigen.
2. Zurückgenommene Ware wird mit dem Wert zugeschrieben, zu dem wir sie wieder
veräußern können.
3. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte
Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits
jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab.
h) Gewährleistung
1. Die angelieferte Ware ist, wenn sie nicht mehr unwesentliche Mängel aufweist, vom
Besteller abzunehmen, Kisten und Pakete vor Übernahme zur Feststellung etwaiger
Beschädigung und Beraubung zu prüfen. Beschädigte Sendungen sind dem Beförderer erst
nach schriftlicher Anerkenntnis des Schadens abzunehmen. Mängelrügen müssen
spätestens innerhalb 1 Woche nach Empfang der Ware schriftlich bei uns eingehen.
2. Für die Eignung unserer Erzeugnisse, für den vom Käufer vorgesehenen
Verwendungszweck, übernehmen wir keine Garantie. Dies gilt insbesondere auch für unsere
selbstklebenden Erzeugnisse, da bei Ihnen die Reaktion der Haftgummierung oder
Lackierung auf bestimmte Materialien (z.B. Kunststoffe, Feinleder, Textilien, usw.) nicht
vorausgesehen werden kann. Es ist daher erforderlich, dass der Käufer eigene
Klebeversuche auf dem Originalmaterial durchführt. Wir lehnen jede Haftung für
irgendwelche Schäden oder Nachteile ab.
3. Bei berechtigten Beanstandungen - bei Gütemängeln nur nach Rückgabe der fehlerhaften
Stücke - wird nach unserem Ermessen Ersatz geleistet oder der Gegenwert gutgeschrieben.
Mängel eines Teiles berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Über
Ersatz oder Gutschriften der beanstandeten Waren hinausgehende Ansprüche sind
ausgeschlossen.
i) Haftungsausschluss
Bei verspäteter oder mangelhafter Lieferung, bei Schlechterfüllung in sonstigen Fällen im
Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung sind wir und unsere Arbeitnehmer zum Ersatz
eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, einerlei aus welchem Rechtsgrund nicht
verpflichtet, es sei denn, dass der Ausschluss der Haftung gesetzlich unzulässig ist.
j) Entwürfe und Werkzeuge
1. Alle Rechte an eigenen Skizzen, Entwürfen, Reinzeichnungen, Originalen, Filmen, Druck-,
Stanz- und Prägewerkzeugen usw. in jedem Verfahren und zu jedem Zweck verbleiben uns
wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Unsere Entwürfe dürfen
nicht vervielfältigt, abgezeichnet, nachgeahmt oder dritten Personen zugänglich gemacht
werden. Unser Eigentum uns unsere Rechte bleiben uns auch nach Bezahlung.
2. Werden uns Vorlagen und Ideen zur Verfügung gestellt, so beziehen sich unsere Rechte
nur auf den Teil des Entwurfs, der von uns gestaltet wurde.
3. Kommt der Auftrag nicht zustande, so werden die Entwürfe berechnet. Umfangreiche
Entwurfsarbeiten oder Neugestaltung von Warenzeichen, Fabrikmarken usw. werden
gesondert berechnet, auch wenn ein Lieferauftrag zustande kommt.
4. Bei Skizzen, Entwürfen, Reinzeichnungen, Originalen, Filmen oder sonstigen Vorlagen,
die vom Besteller geliefert werden, lehnen wir eine Untersuchung darüber, ob unsere
angefertigten Entwürfe gegen etwa bestehende geschützte Rechte (Urheberrecht,
Warenzeichen usw.) verstoßen, ab und übernehmen deshalb auch keine Verantwortung.
5. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch vorgelegt. Ergeben sich
Satzkorrekturen durch nachträgliche im Manuskript nicht vorgesehene Änderungen, so
werden sie nach der verwendeten Zeit berechnet. Für Druckfehler, die vom Auftraggeber in
der Korrektur übersehen wurden, sind wir nicht haftbar.
6. Bei Präge-, Stanz- und Druckausführungen sind Änderungen am Werkzeug nur im
begrenzten Umfang möglich. Diese werden gesondert berechnet.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten
einschl. Wechsel- und Urkundenprozesse ist Wiesloch.
2. Sollte eine dieser Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder von einem Gericht für
rechtsunwirksam erklärt werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
dadurch nicht berührt.
Etiketten & Druckfolien GmbH, Mai 2018